Die Post ist verpflichtet, adressierte Briefe, wozu auch Werbebriefe gehören, zuzustellen. Wer diese lästigen Sendungen nicht mehr erhalten möchte, muss widersprechen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Ein simpler Aufkleber mit der Aufschrift “Keine Werbung” reicht nur für Wurfsendungen, die nicht persönlich an Sie adressiert sind. Um sich gegen volladressierte Werbepost zu wehren, müssen Sie aktiv werden.
Die gute wirtschaftliche Konjunktur der letzten Jahre wirkt sich auch auf den Briefverkehr aus: Höhere Werbeetats fließen teilweise auch in ein verstärktes Aufkommen an werblicher Dialogpost, wozu auch die lästigen Werbebriefe zählen. Gerade der Handel greift bevorzugt auf volladressierte Werbesendungen zurück, wie man dem Dialogmarketing-Monitor 2018 entnehmen kann. Dort heißt es auch, dass Unternehmen gerade Bestandskunden gerne auf dem postalischen Weg bewerben. Im Jahr 2017 legte das Dialogmarketing um 4 Prozentpunkte zu und ist damit der Wachstumsmotor der Werbebranche.
Auch verschieben Unternehmen ihre Werbeetats weiter in Richtung Dialogmarketing. Unsere eigene Kundendatenerhebung hat gezeigt, dass es sich bei fast jedem 5. Brief um Dialogpost handelt.* Zum Leidwesen vieler Verbraucher, die derartige Werbung gar nicht erhalten möchten und sich auch weiterhin über volle Briefkästen ärgern werden.
Werbesendungen richtig abbestellen
Um sich vor dieser unliebsamen Briefpost zu schützen, bleiben Verbrauchern 3 Möglichkeiten:
- Lassen Sie sich in die sogenannte Robinsonliste eintragen. Allerdings gilt diese nur, wenn die werbenden Unternehmen Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. sind. Der Verein Deutsche Robinsonlisten e.V. in Kooperation dem I.D.I. Verband e.V. schützen Verbraucher mit Wohnsitz oder Anschrift in Deutschland vor ungewollten Werbesendungen. Der Eintrag ist kostenlos, Ihre Daten lagern sicher auf deutschen Servern.
- Geben Sie Ihre Daten nur sparsam weiter - so haben werbende Unternehmen keine Chance, an Ihre Adresse zu kommen.
- Sie wenden sich mit einem Einschreiben an das betreffende Unternehmen und verbieten darin die weitere Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu direktwerblichen Zwecken.
Artikel 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung zufolge dürfen Verbraucher der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung widersprechen.
Übrigens💡: Interessiert an mehr Infos zur Verwaltung Ihrer Briefpost?
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Damit Ihr Anliegen nicht mehr Zeit als nötig in Anspruch nimmt, haben wir nachfolgend eine Word-Vorlage zum Download für Sie bereitgestellt:
📥 Werbepost abbestellen Vorlage
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*im Erhebungszeitraum September 2017-Januar 2019; Grafiken: Visme; Quelle Grafik Werbeausgaben: Dialogmarketing-Monitor 2018 der Deutschen Post; eigene Darstellung